Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der die geplante städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde ordnen soll.
Er wird deshalb vom Gemeinderat stets für das gesamte Gemeindegebiet erlassen; wenn benachbarte Gemeinden in der Bebauung stark miteinander verzahnt sind, können sie (auch in einem Planungsverband) einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für das Gebiet aller beteiligten Gemeinden beschließen.
Der Flächennutzungsplan legt in groben Zügen die städtebauliche Entwicklung nach geplanter Bodennutzung, Versorgungseinrichtungen, Verkehrsflächen, Grünflächen und sonstigen öffentlichen Anlagen fest. Er bildet die Grundlage und den Rahmen für die kleinräumig abgegrenzten Bebauungspläne oder andere Fachplanungen.
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