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Sondergebiete (SO)

Sondergebiete werden wie alle anderen Arten von Baugebieten in den Bebauungsplänen der Städte oder Gemeinden ausgewiesen und dargestellt.

Bei den Sondergebieten unterscheidet man nach zwei Arten:
1. Sondergebiete, die der Erholung dienen
2. Sonstige Sondergebiete

Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht:
- Wochenendhausgebiete
- Ferienhausgebiete
- Campingplatzgebiete

Als Sonstige Sondergebiete sind solche Gebiete dargestellt und festgesetzt, die sich von den übrigen Baugebieten wesentlich unterscheiden.
Als Sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in Betracht:
- Gebiete für den Fremdenverkehr, wie Kurgebiete und Gebiete für die Fremdenbeherbergung
- Ladengebiete
- Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe
- Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse
- Hochschulgebiete
- Klinikgebiete
- Hafengebiete
- Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen


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