Sondergebiete werden wie alle anderen Arten von Baugebieten in den Bebauungsplänen der Städte oder Gemeinden ausgewiesen und dargestellt.
Bei den Sondergebieten unterscheidet man nach zwei Arten: 1. Sondergebiete, die der Erholung dienen 2. Sonstige Sondergebiete
Als Sondergebiete, die der Erholung dienen, kommen insbesondere in Betracht: - Wochenendhausgebiete - Ferienhausgebiete - Campingplatzgebiete
Als Sonstige Sondergebiete sind solche Gebiete dargestellt und festgesetzt, die sich von den übrigen Baugebieten wesentlich unterscheiden. Als Sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in Betracht: - Gebiete für den Fremdenverkehr, wie Kurgebiete und Gebiete für die Fremdenbeherbergung - Ladengebiete - Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe - Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse - Hochschulgebiete - Klinikgebiete - Hafengebiete - Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen
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