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Bauplanung
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Ich biete Ihnen umfassende Leistungen im Bereich der Bauplanung an:
In Niedersachsen ist gemäß §69, Abs. 1 und Anhang NBauO - Niedersächsische Bauordnung - für alle Gebäude mit mehr als 40m⊃3;, - im Außenbereich mit mehr als 20m⊃3;, - umbauten Raum, bei Gewächshäusern mit mehr als 30m⊃3; - im Außenbereich mit mehr als 15m⊃3;, - umbauten Raum ein Bauantrag bzw. eine Bauanzeige einzureichen. In Nordrhein-Westfalen ist gemäß §62, Abs. 1 BauO NW - Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen - für alle Gebäude mit mehr als 30m⊃3; umbauten Raum ein Bauantrag bzw. eine Bauanzeige einzureichen. Diese dürfen gemäß der Landesbauordnungen ausschließlich von bauvorlageberechtigten Personen, zu denen auch ich gehöre, unterzeichnet und bei den Bauordnungsämtern eingereicht werden.
Bevor der Bauantrag bzw. eine Bauanzeige beim zuständigen Bauordnungsamt eingereicht werden kann, sind eine ganz Reihe von Arbeiten im Zuge der Bauplanung zu erledigen. Diese Arbeiten sind gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in 9 verschiedene Leistungsphasen unterteilt:
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1. Grundlagenermittlung |
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung |
2. Vorplanung |
(Projekt- u. Planungsvorbereitung) Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe |
3. Entwurfsplanung |
(System- u. Integrationsplanung) Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe |
4. Genehmigungsplanung |
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen |
5. Ausführungsplanung |
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung |
6. Vorbereitung der Vergabe |
Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen |
7. Mitwirkung bei der Vergabe |
Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Vergabe |
8. Objektüberwachung |
(Bauüberwachung) Überwachen der Ausführung des Objekts |
9. Objektbetreuung u. Dokumentation |
Überwachung der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation der des Gesamtergebnisses |
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In der HOAI ist also nicht nur geregelt welches Honorar der Architekt bzw. Bauingenieur seinem Kunden (dem Bauherren) in Rechnung stellen muss (die HOAI hat nämlich Gesetzescharakter), sondern auch welche Leistungen der Bauherr von seinem Architekten bzw. Bauingenieur für das zu zahlende Honorar erwarten darf. Diese Leistungen sind noch einmal in den so genannten Leistungsbildern für jede der oben genannten Leistungsphasen recht genau aufgeschlüsselt.
Allgemein kann man die Leistungsphasen 1 ... 5 der Bauplanung zuordnen und die Leistungsphasen 6 ... 9 der Bauleitung.
Das gleiche trifft selbstverständlich auch auf den Bereich der statischen Berechnung eines jeden Bauvorhabens zu, der in der Regel von einem Ingenieurbüro erbracht wird. Hier entfallen lediglich die Grundleistungen der Leistungsphasen 7 ... 9, da diese im Part der Bauleitung enthalten sind.
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Aus den oben genannten Gründen - und weil es einfach auch Ihr gutes Recht ist - haben Sie bei mir die freie Wahl, welche Leistungen ich für Sie bzgl. Ihres Bauvorhabens erbringen soll. Dies wird vor Beginn meiner Tätigkeit Punkt für Punkt mit Ihnen besprochen, damit Sie sich Ihrer Entscheidung auch ganz genau bewusst sind. Sollten Sie sich später umorientieren und die eine oder andere Leistung doch durch mich erledigt sehen wollen, stellt dies für mich dann auch kein Problem da. Nur die Honorarrechnung wird dann ein wenig höher ausfallen, aber auch das wird dann vorher besprochen und sie wissen immer woran sie sind und welche Kosten auf Sie zukommen. Selbstverständlich werden nach der Erbringung auch nur die Leistungen in der Honorarrechnung auftauchen, die von mir für Sie erbracht worden sind.
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Bevor mit der eigentlichen Bauplanung begonnen wird, befrage ich zunächst meine Bauherren nach ihren Wünschen und Vorstellungen, wie ihr neues Zuhause gestaltet werden soll, wie viele und welche Räume es bekommen soll, welche Größen hier angedacht sind und so weiter und so fort. In der Regel werden dann von mir mehrere Varianten und/oder mehrere Vorplanungen angefertigt, um anschließend eingehend mit Ihnen besprochen zu werden. Hierbei wird stets auch die finanzielle Seite mittels zugehöriger Baukostenschätzungen berücksichtigt. Danach werden, falls erforderlich, solange alle möglichen Änderungen in die Vorplanung eingearbeitet, bis Sie mit dem Ergebnis voll und ganz zufrieden sind.
Bei der Planung zu Ihrem Bauvorhaben werden von mir natürlich auch Ihre Wünsche hinsichtlich des Wärmedämm-Standards berücksichtigt.
Außer der Einhaltung der neuesten EnEV (Energieeinsparverordnung) fließt auch der geforderte Standard gemäß des von Ihnen gewünschten KfW-Energieeffizienshauses (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit in die Planung ein. Von dem geplanten und dem dann schließlich auch ausgeführten KfW-Standard hängt die Genehmigung der entsprechenden KfW-Kredite ab. Auf diese Weise besteht ein gewisser Zusammenhang zwischen der Bauplanung und der Finanzierung eines Gebäudes, den es abzuwägen gilt.
Ebenso wird von mir bei der Bauplanung die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Versorgung ihres Gebäudes berücksichtigt, da auch dies bei der Beantragung von KfW-Krediten gemäß der verschiedenen Standards (KfW 70, KfW 55 und KfW 40) gefordert wird.
Sie bekommen also ein maßgeschneidertes und ganz nach Ihren Wünsche, Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten individuell geplantes Wohnhaus. Dies ist meines Erachtens unendlich viel mehr Wert als irgend ein Haus aus einem Katalog oder von der Stange, muss aber nicht mehr kosten.
Gerne berate ich Sie umfassend und gebe Ihnen auch gerne weitere Informationen. Sprechen Sie mich einfach an.
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Wichtiger Hinweis:
Auf Grund meines Studienabschlusses als Dipl.-Ing. im konstruktiven Ingenieurbau und meiner Erfahrung bin ich in der Lage sowohl die Bauplanung als auch die zugehörige erforderliche Statik zu diesen Bauvorhaben zu erbringen. Für Sie als Bauherren bedeutet das den Vorteil, dass ich schon während der Leistungsphasen der architektonischen Bauplanung auch die Belange der Statik in jedem Detail parallel berücksichtigen kann. Denn merke: Je aufwendiger die statische Berechnung, desto teurer die Erstellung des Bauvorhabens.
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