Statik |
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Für jede bauliche Anlage muss zum Zwecke der Sicherheit und Dauerhaftigkeit gemäß §18 NBauO - Niedersächsische Bauordnung bzw. §15 BauO NW - Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen - die Standsicherheit nachgewiesen werden, das heißt, eine statische Berechnung aufgestellt werden. Entsprechend dieser Statik hat die Durchführung des Bauvorhabens zu erfolgen. |
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Auch hier sind diese Leistungen noch einmal in den so genannten Leistungsbildern für jede der oben genannten Leistungsphasen recht genau aufgeschlüsselt. |
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Wichtiger Hinweis: |
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