Versicherung

Wenn die Durchführung eines Bauvorhabens ins Auge gefasst wird, sind für die verschiedenen Risiken, die der Bauherr infolge dieses Vorhabens zu tragen hat, einige Versicherungen sehr zu empfehlen bzw. dringend anzuraten.

Schon von einem unbebauten Grundstück geht eine gewisse Gefahr aus, wenn dieses nicht von einem sicheren Zaun umschlossen ist. Aber selbst ein Zaun hält oft spielende Kinder nicht davon ab, das Grundstück zu betreten.
Auch das so berühmte Schild "Grundstück betreten verboten, Eltern haften für Ihre Kinder" hat überhaupt keinerlei rechtliche Auswirkung, denn Niemand haftet für die Taten eines Anderen. Kommt es auf einem solchen Grundstück zu einem Unfall, haftet ausschließlich der Eigentümer, es sei denn, der Geschädigte hat das Grundstück nachweislich gewaltsam betreten, sprich er ist auf das Grundstück eingebrochen.
Für Risiken, die sich hieraus für den Eigentümer ergeben, empfiehlt sich eine so genannte Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflichtversicherung.
Diese empfiehlt sich ebenfall dringend für jemanden, der ein Mehrfamilienhaus zu bauen plant.


Für den Fall, dass bei der Ausführung von Arbeiten an Ihrem neuen Gebäude auch Verwandte, Freunde und/oder Bekannte mithelfen sollten, ist dringend angeraten, für diese fleißigen Helfer eine gesetzliche Unfallversicherung über die Bau-Berufsgenossenschaft - kurz Bau-BG - abzuschließen. Gern bin ich Ihnen dabei behilflich.
Auf einer Baustelle, und ist man noch so vorsichtig, können jede Menge Gefahren lauern.
Die Mitarbeiter von Handwerksfirmen, die Sie offiziell mit der Durchführung von Arbeiten beauftragt haben, sind selbstverständlich über ihren Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert.


Während der Bauphase besteht unter anderem das Risiko, dass Dritte auf der Baustelle oder von der Baustelle ausgehend geschädigt werden. Der Bauherr ist von Anfang an für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Im Falle von Eigenleistung, auch wenn diese von Verwandten, Freunden und/oder Bekannten ausgeführt werden, ist der Bauherr für Schäden, die hiervon ausgehen, haftbar.
Es sei denn, er tritt hier selbst als Bauunternehmer oder selbständiger Handwerker auf. Dann sollte er eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besitzen.
In allen anderen Fällen empfiehlt sich aber dringend eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Diese ist in der Regel bei Bausummen ab 50.000,-€ je Bauvorhaben erforderlich bzw. anzuraten.
Bis zu dieser Summe tritt normalerweise noch die private Haftpflichtversicherung ein, aber besser ist es, noch einmal im Kleingedruckten der Police nachzuschauen.
Ansonsten könnte der Traum vom Eigenheim schneller ausgeträumt sein als gedacht und zu einem richtigen Alptraum werden.

Ebenfalls wichtig wäre eine Bauleistungsversicherung, die Schäden an bereits eingebauten Materialien und Handwerkerleistungen abdeckt. z.B. die direkt unter der Decke abgeschnittenen Elektrokabel, die durch Sturm umgeworfene Giebelwand oder die durch Halbstarke zerstörte bereits eingebaute Badezimmereinrichtung usw.
Die Handwerker liefern nicht das zweite Mal gratis.
Bei vielen Versicherungsgesellschaften gibt es die Bauherren-Haftpflicht- und die Bauleistungsversicherung in einem gebündelten Paket.

Die Beiträge zu beiden letzteren genannten Versicherungen lassen sich bei entsprechender Vertragsgestaltung mit den ausführenden Firmen, hier ist die Bauleitung gefragt, auf die ausführenden Handwerksfirmen prozentual umlegen und können somit für den Bauherren kostenlos sein.

Wer sich rechtzeitig um seine zukünftige Wohngebäudeversicherung kümmert, diese möglichst schon kurz vor Baubeginn abschließt, erhält bei den meisten Versicherungsgesellschaften für die Bauzeit (meist max. 12 Monate) eine Feuer-Rohbauversicherung ohne Mehrkosten. Mit Fertigstellung bzw. Einzug in das neue Haus geht diese dann nach einer Mitteilung an die Versicherung automatisch in eine Wohngebäudeversicherung über. Meist ist erst danach der erste Beitrag fällig.
In vielen Fällen wird von dem finanzierenden Kreditinstitut der Nachweis einer solchen Versicherung vor Auszahlung einer Kreditsumme gefordert.


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