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Aktuell

An dieser Stelle möchte ich Ihnen stets aktuelle Informationen über alle möglichen Themen rund ums "Bauen" anbieten.

Ebenso möchte ich Ihnen hier die Möglichkeit bieten, zu erfahren, welche Bauvorhaben ich aktuell bearbeite.

Rauchmelderpflicht

Quelle: https://pixabay.com

Niedersachsen:
Gemäß der Niedersächsischen Bauordnung, NBauO §44 (5), müssen in Niedersachsen seit dem 01.11.2012 in Neubauwohnungen Rauchmelder installiert werden.
Für Bestandswohnungen, die vor dem 31.10.2012 genehmigt bzw. errichtet wurden, galt für die Installation von Rauchwarnmeldern bisher eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015.
Ab dem 01.01.2016 müssen auch in diesen Wohnungen Rauchmelder installiert sein.

Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen besagt die Landesbauordnung, BauO NRW §49 (7), dass Neubauwohnungen seit dem 01.04.2013 mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen.
Für Bestandswohnungen, die vor dem 31.03.2013 genehmigt bzw. errichtet wurden, gilt für die Installation von Rauchwarnmeldern bisher eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016.
Ab dem 01.01.2017 müssen somit auch in Nordrhein-Westfalen alle Wohnungen mit Rauchmelder ausgestattet sein.

Quelle: https://pixabay.com

Mindestausstattung:
In Niedersachsen wie auch in in Nordrhein-Westfalen müssen alle Schlafräume, alle Kinderzimmer und Flure, die auch als Flucht- und Rettungsweg dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein bzw. werden.
Ratsam wäre es allerdings auch, die übrigen Wohnräume sowie das Kellergeschoss und den Dachboden mit jeweils einem Rauchmelder auszustatten.
Die Anschaffung, Installations und Wartung eines Rauchmelders ist nicht teuer, kann im Ernstfall aber Leben retten, auch das eigene.



Montage und Wartung:
Gemäß NBauO §44 bzw. BauO NRW §49 sind für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den oben genannten Räumen und Fluren die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

TV-Tipp: Mietpreisbremse

Mietpreisbremse, Fluch oder Segen ???

Nachdem über Jahre und Jahrzehnte der soziale Wohnungsbau sowie die Eigenheimförderung in Deutschland nicht nur vernachlässigt, sondern systematisch von der Bundespolitik kaputt gemacht wurden, versucht man heute die Auswirkungen dieser völlig verfehlten Politik mit Hilfe einer so genannten "Mietpreisbremse" zu beheben, einem Instrument, das man noch aus der Planwirtschaft der ehemaligen DDR kennt.
Wohin dieser Weg führt, haben wir vor 25/26 Jahren erlebt.

Auf der anderen Seite wird mithilfe immer neuer Gesetze, hier seien nur die immer schärferen Anforderungen an den Wärmeschutz genannt, der Neubau aber vor allem auch die Sanierung bestehender Wohngebäude stetig verteuert.

Die Auswirkungen dieser schon als Schizophren zu bezeichnenden Politik werden in der folgenden Sendung recht gut beschrieben:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/sendung-verpasst#/beitrag/video/2354216/Versagt-die-Mietpreisbremse?

Neue Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Am 01. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung, EnEV 2014, in Kraft.

Hieraus ergeben sich für Eigenrümer von bestehenden Gebäuden, aber auch für angehende Bauherren, die einen Neubau planen, einige Neuerungen bzw. Änderungen aus den darin enthaltenen gesetzlichen Vorgaben.

Einige wesentliche Neuerungen / Ändrungen gegenüber der bisher gültigen Energieeinsparverordnung 2009 habe ich für Sie unter der Rubrik "Energieausweis und Energieberatung" zusammengetragen.

Wallenhorst bekommt eine Mühle

Die Ortsteile Hollage und Lechtingen haben jeweils eine Windmühle, der Ortsteil Rulle besitzt eine Wassermühle.
Nur im Ortsteil Wallenhorst war bisher keine Mühle zu finden.
Das soll sich in Kürze ändern.
Zwar wird es sich hierbei nicht um eine große Wind- oder Wassermühle handeln mit der Korn oder ähnliches gemahlen werden kann, hier wird ein relativ großes Spielgrät für die Kleinen auf einem Begegnungsplatz mitten im Ortskern von Wallenhorst errichtet.

Klicken Sie hier, um zur Galerie zu gelangen.

Am heutigen Montag, den 03. Februar 2014, wurde die zukünftige Wallenhorster Mühler zum ersten Mal - wenn auch nicht in voller Größe - auf dem Platz vor der Halle der Fa. Barlag aufgestellt.

Hier nun die ersten Fotos der neu entstehenden Wallenhorster Mühle während der Vorfertigung in der Halle des Holzhandels und Montagebetriebes von Stefan Barlag, der mit der Ausführung der Arbeiten betraut worden ist.

Umbau einer Doppelhaushälfte

Derzeit bauen wir eine Doppelhaushälfte, die in den frühen 50-ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts errichtet wurde, zu einem modernen Einfamilien-Wohnhaus um.

Neben den Änderung der Grundrisse des Erd- und Dachgeschossen werden umfangreiche Dämmmaßnahmen an diesem Wohnhaus vorgenommen:
Die Außenwände erhalten ein Verblendmauerwerk, 11,5cm dick, sowie eine dahinter liegende 15,0cm dicke aus Glaswolle bestehende Kerndämmung.
Im diesem Zusammenhang werden die alten Fenster und Außentüren durch neue mit einem besseren Wärmedurchgangswiderstand ersetzt.
Diese neuen Fenster werden ähnlich wie bei einem Neubau weiter außen liegend innerhalb der Dämmebene eingebaut, um jegliche Kältebrücken zu vermeiden.
Wie auf den Fotos zu erkennen ist, werden hierfür und wegen der neu eingeplanten hochgedämmten Rollladenkästen, die alten Betonstürze mittels eines Diamantsägeblattes heraus geschnitten.


Der Zimmermann hat mit seiner Arbeit begonnen und an der Straßenseite sind bereits die Konter- und Dachlatten montiert.
An der Hofseite ist noch die Aufdoppelung der Dachsparren gut zu erkennen.

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Umbau einer Doppelhaushälfte

Da warme Luft bekanntlich nach oben steigt ist es besonders wichtig, das Dach eines Hauses gut zu dämmen:

Die Felder zwischen den vorhandenen Sparren 8/12cm werden mit einer Wärmedämmung ausgefüllt, die vorh. Sparren werden aus statischen Gründen mit Hölzern 8/12cm aufgedoppelt und erhalten ebenfalls eine Zwischensparrendämmung aus Glaswolle.
Durch diese Vorgehensweise bleibt die innere Verkleidung der Dachschrägen und der Decke über dem Dachgeschoss unberührt.
Auch wird hierdurch die mögliche Kältebrücke im oberen Abschluß der Giebelwände vermieden.

Tag der offenen Tür

Am 20. und 21. April 2013 findet auf dem Gelände und in den Gebäuden der Fa. Baustoffe Chr. Tegeler der Tag der offenen Tür auch unter meiner Beteiligung statt.

Hierzu sind Sie herzlich eingeladen und wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Hollager Berg 1 in 49134 Wallenhorst-Hollage